Der Nationalpark Hohe Tauern setzt sich aktiv für die Grundsätze der Medienfreiheit, Transparenz und des freien Zugangs zu Informationen ein. Gemäß den Vorgaben des European Media Freedom Act (EMFA, Verordnung (EU) 2024/1083) veröffentlichen wir hier Informationen zu unseren Medienkooperationen und Werbeaufträgen.
Seitens des Nationalparks Hohe Tauern werden Werbeaufträge und Medienkooperationen nach den Bestimmungen des Medienkooperations- und förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) abgewickelt. Damit soll der gesetzliche Auftrag zur Förderung der Transparenz und des Zugangs zu Informationen im Medienbereich erfüllt werden.
Die im Medienbereich vergebenen Aufträge haben dabei durchwegs einen engen Bezug zu dem jeweiligen Nationalpark Bundesland Kärnten, Salzburg, Tirol und sind auch in Hinblick auf die geringen Auftragsvolumina nicht binnenmarktrelevant. (Höhe des Auftragsvolumens, die Beschaffenheit des Marktes und die Zielgruppe.)
Die Vergabe von Kommunikationsleistungen an Medienpartner:innen werden im Sinne des Art. 25 der VO (EU) 2024/1083 anhand transparenter, objektiver, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Kriterien in offenen, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Verfahren vergeben, wobei stets auf einen optimierten Mediamix gemäß der Grundsätze Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet wird.
Bei Vorliegen eines „eindeutigen und konkreten grenzüberschreitenden Interesses“ iSd European Media Freedom Act – VO (EU) 2024/1083 (EMFA) werden der Auswahl von Medienpartnern für staatliche Werbung im Sinne von Art 25 Abs 1 EMFA seitens des Nationalparks Hohe Tauern nachstehenden Kriterien auf Basis des jeweiligen Projektes und Produktportfolios herangezogen: